JugendLockerungen für den Nachwuchsfußball ab Montag, 15.3.2021

Lockerungen für den Nachwuchsfußball ab Montag, 15.3.2021

Nach monatelangem Warten gibt es endlich erfreuliche Nachrichten für den Nachwuchsfußball

Die 4. Novelle der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmen-Verordnung, in welcher erste Lockerungen für den
Nachwuchsfußball festgelegt wurden, wird mit Montag, 15.03.2021 in Kraft treten.

Der Trainingsbetrieb für Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre) darf ab dem 15.03.2021, unter der Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen, wieder aufgenommen werden:

  • Training darf nur im Freien stattfinden.
  • Es besteht keine Testverpflichtung für die Kinder und Jugendlichen.
  • Gruppengröße beträgt maximal zehn Spieler/innen plus bis zu zwei Trainer/innen
  • Erlaubt ist Sport ohne Körperkontakt – Mindestabstand 2 Meter
  • Registrierungspflicht

Nähere Infos bei unserem Nachwuchsleiter Marcel Koller (0664/1247409) oder bei allen Jugendtrainern!
Link Ansprechpartner

 

Ab Montag, den 15. März gilt für den Trainingsbetrieb nun Folgendes:

  • Beim Betreten bzw. Verlassen der Sportanlage sowie während des gesamten Aufenthaltes (ausgenommen während des Trainings) ist das Tragen einer FFP2-Maske für alle Spieler/innen und Trainer/innen ab 14 Jahren verpflichtend (für Spieler/innen von 6 bis 14 Jahren wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen). Sollte ein/e Spieler/in nachweislich aufgrund eines medizinischen Attests, eine FFP2-Masken- bzw. MNS-Befreiung haben, ist diese dem/der Trainer/in VOR dem ersten Training in schriftlicher Form vorzulegen – dient als Nachweis im Falle einer behördlichen Kontrolle.
  • Der Mindestabstand von 2m ist auf dem gesamten Sportplatzgelände (sowohl während als auch außerhalb des Trainings) zwischen haushaltsfremden Personen einzuhalten.
  • Die auf der Sportstätte zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel für die Handhygiene sind beim Betreten und Verlassen zu nutzen. Umarmen und Händeschütteln bei der Begrüßung sind zu unterlassen.
  • Zu den Hygienestandards zählt das regelmäßige Händedesinfizieren vor und nach dem Training. Wenn geniest oder gehustet werden muss, so sollte dies ausschließlich in die Armbeuge und nicht in die Hände erfolgen. Zudem sollte spucken und Nase putzen auf dem Spielfeld vermieden werden.
  • Persönliche Utensilien müssen gekennzeichnet (zB zuhause gefüllte Trinkflasche, usw.) und dürfen auf keinen Fall geteilt werden.
  • Das Betreten des Tribünen-, Kantinen- sowie Kabinenbereiches ist untersagt.
  • Das Betreten der Sportanlage für Eltern, Erziehungsberechtigte und Zuschauer ist untersagt.
  • Die Sportanlage darf von Spieler/innen erst kurz vor Trainingsbeginn betreten werden und muss nach Trainingsende so rasch wie möglich verlassen werden.
    Eingang: Maschendrahtzauntor – rechts neben der Rampe. Ausgang: Holztür zum alten Parkplatz – links neben dem Geräteraum
  • Bei allen Trainings wird eine Anwesenheitsliste geführt, um bei etwaigen Krankheitsfällen schnell nachvollziehen zu können, wer noch gefährdet sein könnte.
  • Um am Trainingsbetrieb teilnehmen zu können, darf der/die Spieler/in bzw. der/die Trainer/in keinerlei Anzeichen oder Symptome, die auf eine Covid19-Infektion hinweisen, haben.
  • Der/Die Spieler/in bzw. der/die Trainer/in muss bereits im Trainingsgewand erscheinen – keine Umkleidemöglichkeit (Kabinenbereich geschlossen).

Jeder am Trainingsbetrieb Beteiligte ist auch selbst dafür verantwortlich, sich über die aktuellen Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln auf dem Laufenden zu halten!

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